BayBO Art. 33,(8)1 Notwendige Treppenräume müssen belüftet und zur Unterstützung wirksamer Löscharbeiten entraucht werden können. 2 Die Treppenräume müssen in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einem freien Querschnitt von mindestens 0,50 m2 haben, die geöffnet werden können, oder an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung haben.
Mich irritiert im Moment ?in jedem oberirdischen Geschoss? und ?Fenster? statt Öffnung oder Türe.
1) brauche ich im EG neben der Hauseingangstüre noch ein Fenster?
Nach Kommentar ist nur das Kellergeschoss ausgenommen. Schutzziel Entrauchung funktioniert, Lüfter vor Haustüre ? Fenster oben auf.
2) brauche ich in OG`s bei 2 angrenzenden Laubengängen neben den Treppenraumtüren zusätzliche Fenster ?
Schutzziel Entrauchung funktioniert, Lüfter vor Haustüre ? Türe(n) oben auf.
Manchmal steht man wenn zu viel in der BO und Kommentar gelesen wurde auf dem Schlauch, oder beisst sich an Begriffen fest. Ist es egal ob Fenster oder Türe ? Hauptsache Öffnung vorhanden- oder haben die Fenster sonstige Vorteile.